projektzwo® AGB ...

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
projektzwo® GmbH & Co. KG
Zehnerweg 11, 86899 Landsberg/Lech
Stand: Juni 2010 Die AGBs stehen Ihnen auch zum herunterladen als
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I. Geltung der Bedingungen/Schriftformklausel

  1. Im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist ein Verbraucher eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge von projektzwo® Automobildesign. Sie gelten für Unternehmer auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden habe keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden von projektzwo® schriftlich anerkannt.
  4. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

II. Lieferungen, Verzug

  1. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren.
  2. Höhere Gewalt, Streiks, ungünstige Witterungsverhältnisse, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung sowie sonstige Ereignisse, die zur Lieferverzögerung führen, ohne dass projektzwo® dies zu vertreten hat, verlängern eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Soweit aufgrund der vorgenannten Umstände die Lieferung oder Teillieferung unmöglich wird, ist projektzwo® berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde wird unverzüglich von den Umständen und der voraussichtlichen Dauer der Lieferverzögerung nach Satz 1 bzw. dem Rücktritt nach Satz 2 informiert. Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
  3. Bei Lieferverzug hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann.
  4. projektzwo® ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

III. Übergabe, Gefahrübergang

  1. Die Ware ist vom Kunden im Werk von projektzwo® abzuholen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware auf dem Werksgelände von projektzwo® über. Dies gilt auch dann, wenn eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als das Werk von projektzwo® erfolgt.
  2. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen.

IV. Preise

  1. Für Verbraucher verstehen sich die Preise von projektzwo® als Brutto-Preise incl. der gesetzlichen MwSt. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Kaufleute gelten die Netto-Preise von projektzwo® zzgl. der jeweils geltenden MwSt. zur Zeit der Lieferung.
  2. Alle Preise verstehen sich ab Werk. Wünscht der Kunde Versendung, gehen Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versendungskosten zu Lasten des Kunden.

V. Mängelhaftung

  1. Unternehmer und Verbraucher müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 1 Woche nach Abnahme des Liefergegenstandes, anzeigen. Nicht offensichtliche Mängel müssen vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht bei Arglist auf Seiten von projektzwo®.
  2. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen, zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum Poststempel oder Fax).
  3. War der Vertragsgegenstand bereits bei Gefahrübergang mangelhaft, so ist projektzwo® nach Wahl des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Neulieferung oder Nachbesserung (Nacherfüllung) verpflichtet; bei einem Vertrag zwischen Unternehmern steht das Wahlrecht projektzwo® zu. projektzwo® ist jedoch befugt, die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  4. Der Kunde hat projektzwo® zur Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls ist projektzwo® insoweit von der Haftung für Sachmängel befreit.
  5. Der Kunde kann Mängel nur dann selbst oder durch Dritte beheben lassen, und hierfür Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn in dringenden Fällen die Nacherfüllung durch projektzwo® wegen absehbar hoher, unverhältnismäßiger Schäden oder Gefährdung der Betriebssicherheit nicht zumutbar ist. projektzwo® haftet in keinem Fall für vom Kunden oder Dritten vorgenommene unsachgemäße Maßnahmen der Nachbesserung.
  6. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder von projektzwo® endgültig verweigert worden, oder für den Kunden unzumutbar, oder für projektzwo® unzumutbar, oder von projektzwo® trotz angemessener Fristsetzung nicht rechtzeitig vorgenommen worden, so stehen dem Kunden statt der Leistung die Rechte auf Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen Mangels zu. Rücktritt ist bei unwesentlichen Mängeln ausgeschlossen.
  7. Im Fall der Nacherfüllung durch Neulieferung oder bei Rücktritt hat der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Liefergegenstandes zu leisten.
  8. Mängelansprüche sind insbesondere in den folgenden Fällen ausgeschlossen: Bei natürlicher Abnützung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, welche nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte. Für lediglich unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit haftet projektzwo® einem Unternehmer gegenüber nicht.

VI. Verjährung bei Mängeln

  1. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängel an neuen Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Entstehung des Anspruchs. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängel an neuen Sachen ein Jahr, gebrauchte Sachen werden unter Ausschluss der Mängelhaftung verkauft.
  2. Bei Werkverträgen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
  3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantiezusage vorliegt, es sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt, die Schäden auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von projektzwo®, dessen gesetzliche Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sich um Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz handelt.

VII. Haftungsbeschränkungen

  1. Die nachstehenden Bestimmungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung; sie gelten auch nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens.
  2. Für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten wird nicht gehaftet.
  3. Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  4. Für grob fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

VIII. Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich kostenfrei auf das Konto von projektzwo®. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto. Dies gilt auch für Scheckzahlungen, deren Annahme sich der Verkäufer ausdrücklich vorbehält.
  2. projektzwo® ist berechtigt, im Falle des Schuldnerverzuges den gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von 8% (bei Unternehmern) bzw. 5% (bei Verbrauchern) über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und höherer Zinsen ist hiervon unberührt.
  3. Der Kunde von projektzwo® kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet.
  4. Ansprüche auf Vergütung von projektzwo® verjähren in drei Jahren.

IX. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von projektzwo® ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen des Kunden möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn dieses aus demselben Leistungsverhältnis beruht.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns vorbehalten.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern wird das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  4. projektzwo® ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung der Pflicht gemäß vorstehender Ziffer 3 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
  5. Der Kunde, der Unternehmer ist, kann die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Er tritt projektzwo® bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch Weiterveräußerung an den Dritten erwachsen. Diese Abtretung wird hiermit angenommen. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. projektzwo® behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber projektzwo® nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben.
  6. Die Be- und Verarbeitung durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von projektzwo®. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht projektzwo® gehören, so erwirbt projektzwo® an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von projektzwo® gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
  7. Übersteigt der Wert der für projektzwo® bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 10%, so ist projektzwo® auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von projektzwo® verpflichtet.

XI. Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf Ihre Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Rückgaberecht für Verbraucher

Verbraucher können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wir Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

XII. Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebene Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz von projektzwo ®.
  2. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss von zwischenstaatlichem Recht, wie z.B. UN-Kaufrecht (CISG).

 

projektzwo® automobildesign GmbH & Co. KG  - Zehnerweg 11 – 86899 Landsberg/Lech – Tel. 0 81 91/92 77-0 – Fax 0 81 91/92 77-99